Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursangebote

Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:

1. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende verbindlich an dem Lehrgang teilnehmen zu wollen. Der LJV M-V e.V. ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung anzunehmen. Insbesondere in den Fällen, in denen sich für den betreffenden Lehrgang mehr Teilnehmer anmelden, als im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrganges teilnehmen können, kann die Anmeldung abgelehnt werden. Die Ablehnung erfolgt schriftlich und unverzüglich nach Eingang der Anmeldung.


2. Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger durch den LJV M-V e.V. nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Eventuell gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet.


3. Der LJV M-V e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von den anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt den LJV M-V e.V. von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachten Schäden frei. Der LJV M-V e,V. haftet lediglich für von ihm vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an vom Teilnehmer zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen des LJV M-V e.V. mitgebrachten Waffen, Ferngläser und dergleichen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des LJV M-V e.V. beruhen, bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.


4. Ist dem Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht möglich am Lehrgang teilzunehmen und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn dem LJV M-V e.V. durch eingeschriebenen Brief mit, erlässt der LJV M-V e.V. 50% des Komplettpreises. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer den vereinbarten Komplettpreis in voller Höhe zu entrichten. Wird ein gebuchter Kurs länger als 12 Monate verschoben, verfallen bereits eingezahlte Kursgebühren. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die den Komplettpreis in voller Höhe zahlt. In diesem Fall erstattet der LJV M-V e.V. bereits bezahlte Beträge zurück.


5. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und kooperativen Zusammenarbeit mit dem LJV M-V e.V., als auch mit den Lehrgangsteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist Pflicht. Die Ausbildungsvorgaben sind zu erfüllen.


6. Bild und Tonaufnahmen sind während des Unterrichts nicht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden.


7. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldung zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage des LJV M-V e.V. gespeichert werden.


8. Als Gerichtsstand wird Schwerin vereinbart.