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Hundeselbsthilfekasse

Die Hundeselbsthilfekasse ist ein unterstützender Fond für die Hundeführer unter unseren Mitgliedern. Er dient dazu bei tödlichen Verletzungen der Jagdhunde während der befugten Jagdausübung bzw. Ausbildung, die Neuanschaffung eines Jagdgebrauchshundes zu unterstützen. Die Unterstützung kann zusätzlich bei irreversiblen Schäden oder Verlust während der Jagdausübung gewährt werden. Die Tierarztkosten bei verunfallten Hunden werden nicht erstattet. Außerdem kann bei vermissten Hunden nach einer Karrenzeit von einem Jahr nach Vorlage des Kaufbeleges eines Welpen eine Bezuschussung in Höhe von 400 € erfolgen. Die Schadensmeldung muss erfolgen, sobald der Hund vermisst wird.

Die Entschädigung wird von einem Gremium außerhalb der Geschäftsstelle beschieden. Die Kriterien der Entschädigung richten sich nach dem Alter und Ausbildungsstand des Hundes. Dabei ist eine Unterstützung von maximal 1.600 € möglich. Es ist erforderlich, dass der Hund, sofern er sich nicht mehr in Ausbildung befindet, brauchbar für die jeweilige Jagdart gewesen ist. Die Schadensmeldung muss innerhalb von 4 Wochen in der Geschäftsstelle des LJV angezeigt werden.

Das entsprechend notwendige Antragsformular finden Sie hier:

Antragsformular Hundeselbsthilfekasse