Inhalt

Förderung aus Mitteln der Jagdabgabe

Als Landesjägerschaft Mecklenburg-Vorpommerns setzen wir uns dafür ein, dass die von allen Jagdscheininhabern gezahlte Jagdabgabe mittels zweckgebundener Förderprojekte zugunsten unserer Jägerschaft refinanziert wird. Dazu zählt in erster Linie die Finanzierung von Maßnahmen die dazu beitragen, dem Wild, dem Naturschutz und einer verantwortungsvollen Jagdausübung zu dienen.

Zuwendungsfähige Maßnahmen & Projekte sind dabei unter anderem: 

  • Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und Wildschutzes
  • Aus- und Fortbildung von Jägern
  • Muster- und Lehrreviere
  • Jagdliche Öffentlichkeitsarbeit
  • Forschung zu Wildarten und ihren Lebensbedingungen
  • Jagdhundewesen, Falknerei, jagdliches Brauchtum
  • Zweckbestimmte Weiterleitung durch den Landesjagdverband MV an Dritte -> Förderung der Kleinprojekte

Förderung der Kleinprojekte

Zuwendungsbescheide zugestellt - Förderzeitraum beginnt

Nach erfolgreichem Erhalt der diesjährigen Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt gilt der Förderzeitraum für 2026 als eröffnet.

Bitte achten Sie darauf, ausschließlich die derzeit gültigen Formulare zu verwenden, da diese jährlich angepasst werden. Eine Berücksichtigung jeglicher anderer Dokumente ist ausgeschlossen.

Grundvoraussetzung für alle Kleinprojekte ist, dass Sie als Antragsteller sowohl Ihren Hauptwohnsitz als auch Ihren Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen gültigen Jagdschein besitzen.

11.05.2026