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Brauchbarkeitspass

Landesjagdgesetz § 35 (Jagdhundeeinsatz): Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei jeder Jagd auf Schnepfen oder Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild sind Jagdhunde, deren jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) die Landesjägerschaft bestätigt hat, in genügender Zahl mitzuführen und nur solche zu verwenden um mit Ihrem Hund in Mecklenburg-Vorpommern jagen zu dürfen.

Um Ihrem Hund den Brauchbarkeitspass ausstellen zu können, senden Sie bitte die Ahnentafel/Registrierbescheinigung und die Prüfungszeugnisse an:

Thomas Kliber

Parallel überweisen Sie bitte die Bearbeitungsgebühr für den Brauchbarkeitspass i.H.v. 15,- € auf das Konto des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Kontoinhaber: Landesjagdverband M-V e.V.

IBAN: DE64 2003 0000 0019 4256 45

Betreff: Name des Hundes