Gut vorbereitet in die Drückjagdsaison starten
Mit den ersten herabfallenden Blättern und kühlen Morgenstunden spürt man bereits die bevorstehenden Bewegungsjagden herannahen. Die Einladung als Schütze oder Hundeführer lag schon vor einiger Zeit im Briefkasten. Doch bevor die Hauptjagdsaison des Jahres losgehen kann, gibt es bestimmte Aspekte die wir beachten müssen. Der Großteil an Vorbereitungen muss bereits im Vorfeld getroffen werden. Hier unterscheiden wir zwischen der Teilnahme als Standschütze oder Hundeführer/Treiber. Für alle Beteiligten gilt jedoch immer der Leitspruch: „Sicherheit und Weidgerechtigkeit geht vor Jagderfolg.“
Angefangen bei der Grundausrüstung als Standschütze müssen wir darauf achten, dass die Waffe einwandfrei funktioniert und präzise eingeschossen ist. Ein angemessenes Kaliber für die Jagd auf Schalenwild gilt als Grundvoraussetzung. Zusätzlich gibt es bei einigen Jagden mittlerweile die Vorgabe der ausnahmslosen Verwendung bleifreier Munition. Hier ist es wichtig sich im Vorfeld zu informieren.
Am Tag der Jagd sind sowohl der Jagdschein, als auch entsprechende Unterlagen mitzuführen. Seit der Novellierung des Landesjagdgesetzes ist es zusätzlich Pflicht, einen Schießnachweiß vorweisen zu können. Bei der morgendlichen Ansprache erfolgt die Unterweisung durch die Jagdleitung. Diese sorgt für einen reibungslosen und sicheren Tagesablauf. Dazu gehört eine klare Wildfreigabe, genaue Angaben zu Beginn und Ende der Jagd sowie eine angemessene Sicherheitsbelehrung.
Um die vorgegebenen Sicherheitsregelungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) einzuhalten, muss folgendes immer eigenständig und ohne vorherigen Hinweis berücksichtigt werden. Es muss auf Schussschneisen und Sicherheitsmarkierungen geachtet werden. Die Position der/des Nachbarschützen sollte bekannt sein. Erst wenn Kugelfang, Schuss- und Sichtfeld stimmen, ist eine sichere Schussabgabe möglich. Als Kugelfang zählt ausschließlich der gewachsene Boden. Standschützen, Hundeführer und Treiber haben die Pflicht, großflächig signalfarbende Kleidung zu tragen. Ein einfaches orangefarbenes Hutband reicht laut SVLFG nicht mehr aus. Neben den gesetzlichen Vorgaben muss der Standschütze allen Witterungsbedingungen gewachsen sein. Hierzu gehört, vor Beziehen des Standes eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der Stand darf während der Jagd nicht verlassen werden.
„Jagd ohne Hund ist Schund.“
Als Hundeführer/in ist die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme an der Jagd der brauchbare Jagdhund. Wo der Standschütze den gültigen Jagdschein und Schießnachweis vorzeigen muss, da muss der Hundeführer den Brauchbarkeitspass für den Hund vorweisen können. In Mecklenburg-Vorpommern gilt laut LJagdG die Regelung, dass Jagdhunde ab einem Alter von 36 Monaten (3 Jahren) nicht ohne die Grüne Karte bzw. den Brauchbarkeitspass eingesetzt werden dürfen.
Außerdem relevant für den Eigentümer des Hundes ist es, sich vorab über die Gegebenheiten einer Hundeunfallversicherung zu informieren. Bei vielen Jagden wird für die an diesem Tag eingesetzten Hunde, keine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Hier ist es äußerst wichtig sich im Vorfeld angemessen zu informieren.
Zusätzlich möchten wir auf die steigenden Gefahren der sich ausbreitenden Krankheiten hinweisen. Für Jagdhunde können einige Infektionskrankheiten eine erhebliche Gefahr darstellen. Die sogenannte Coonhound Disease ist eine neurologische Erkrankung, die nach Kontakt mit Waschbären auftreten kann und zu einer fortschreitenden Muskelschwäche bis hin zu Lähmungen führt. Ebenfalls nunmehr häufig auftretend ist die Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut), die durch ein Herpesvirus übertragen wird und sich vor allem durch starken Juckreiz, neurologische Ausfälle und einen meist tödlichen Verlauf auszeichnet. Jagdhunde infizieren sich häufig durch den Kontakt mit Schwarzwild oder den Verzehr von rohem Wildschweinfleisch. Für beide Erkrankungen gilt, die Hunde nach Jagdeinsätzen aufmerksam auf erste Anzeichen wie Schwäche, unsicheren Gang oder Bewegungsstörungen zu beobachten um gegebenenfalls einen schnellstmöglichen tierärztlicher Eingriff gewährleisten zu können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine erfolgreiche Bewegungsjagd nur durch eine sorgfältige Vorbereitung aller Beteiligten gewährleistet werden kann. Unabhängig davon, ob man als Standschütze, Hundeführer oder Treiber an der Jagd teilnimmt, stehen Sicherheit, Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stets an erster Stelle. Neben einer funktionssicheren Ausrüstung, klaren Sicherheitsregeln und den erforderlichen Nachweisen verdienen auch die Gesundheit und der Versicherungsschutz der eingesetzten Jagdhunde besondere Aufmerksamkeit. Wer sich frühzeitig mit den organisatorischen, sicherheitsrelevanten und gesundheitlichen Aspekten auseinandersetzt, schafft die Grundlage für eine weidgerechte, sichere und erfolgreiche Jagd für Mensch und Hund.