Pressemitteilung: Fuchshaltung bei Lüssow - Sachliche Einordnung und Gegendarstellung
Zur Berichterstattung des Nordkuriers vom 01.07.2026 über die Fuchshaltung bei Lüssow: Sachliche Einordnung und Gegendarstellung
Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern weist die im Nordkurier-Beitrag „In Käfigen gehaltene Füchse sollen auf einem Schießstand gequält werden“ vom 1. Juli 2026 erhobenen Vorwürfe einer angeblichen „Qualhaltung“ von Füchsen entschieden zurück und hält eine sachliche Einordnung der dargestellten Sachverhalte für erforderlich. Der Landesjagdverband bedauert den einseitigen, falschen und damit unprofessionellen und den journalistischen Grundsätzen der sachlichen Berichterstattung nach objektiver Recherche widersprechendem reißerischen Beitrag. Es wurden falsche Behauptungen übernommen, ohne diese zu prüfen.
Die im Artikel wiedergegebenen Behauptungen basieren auf unbelegten Vorwürfen eines jagdfeindlichen Tierschutzvereins und stellen überwiegend Vermutungen dar. Gleichzeitig wird im Beitrag selbst eingeräumt, dass die zuständige Veterinärbehörde die Vorwürfe derzeit prüft und noch keine behördlichen Feststellungen getroffen wurden. Eine den journalistischen Grundregeln entsprechende Berichterstattung hätte nicht unerwähnt gelassen, dass die Anlage mit Fördermitteln des Landes finanziert wurde, veterinärbehördlich abgenommen und als tierschutzgerecht bestätigt wurde. Das Fuchsgehege grenzt auch nicht unmittelbar an den Schießbetrieb an. Die Füchse werden durch den Betrieb des Schießstandes nicht gestört.
Behördlich genehmigte und kontrollierte Haltung
Die Haltung von Füchsen in den betreffenden Einrichtungen erfolgt nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anlagen wurden durch die zuständigen Veterinärbehörden überprüft und als tierschutzgerecht eingestuft. Die zuständigen Behörden haben die Gehege abgenommen und kontrollieren deren Einhaltung regelmäßig.
Darüber hinaus werden Einrichtungen dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt gefördert. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Jagdabgabe. Dies zeigt, dass die Einrichtungen Bestandteil eines transparenten und behördlich begleiteten Systems sind.
Bedeutung der Ausbildung von Jagdhunden
Die Ausbildung von Jagdhunden ist ein wesentlicher Bestandteil einer tierschutzgerechten Jagdausübung. Gut ausgebildete Hunde sind insbesondere bei der Nachsuche auf verletztes Wild sowie bei gesetzlich zulässigen Jagdformen unverzichtbar. Ziel der Ausbildung ist es, Hunde kontrolliert und fachgerecht an ihre späteren Aufgaben heranzuführen.
Die pauschale Darstellung, Füchse würden in solchen Einrichtungen systematisch „gequält“, wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht und ist schlicht Stimmungsmache. Schliefanlagen entsprechen allen tierschutzrechtlichen Vorgaben und wurden obergerichtlich als tierschutzkonform bestätigt. Die Einhaltung dieser Vorgaben unterliegt behördlicher Aufsicht. Der Kontakt zwischen Fuchs und Hund ist ausgeschlossen. Der in der Schliefanlage eingearbeitete Hund ist gut vorbereitet auf die Bauarbeit. Diese ist angewandter Tierschutz insbesondere für alle Bodenbrüter, die gerade in Mecklenburg-Vorpommern heimisch sind und der Fürsorge und Hege bedürfen (Kibitz, Rotschenkel, Trappe, Rebhuhn, Fasan etc.).
Vorverurteilung statt Fakten
Der Landesjagdverband kritisiert insbesondere, dass in der Berichterstattung schwerwiegende falsche Vorwürfe wie „Qualhaltung“, „Höllenqualen“ oder „rechtswidrige Baujagd“ nahezu als Tatsachen dargestellt werden, ohne dass diese Behauptungen ansatzweise belegt werden. Die Behauptungen sind schlicht falsch.
Eine ausgewogene Berichterstattung sollte zwischen Behauptungen Dritter und nachgewiesenen Tatsachen klar unterscheiden. Gerade bei emotional geführten Debatten über die Jagd ist eine sachliche Auseinandersetzung und verlässliche Recherche unerlässlich.
Vertrauen in die zuständigen Behörden
Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern vertraut darauf, dass die zuständigen Veterinärbehörden die vorgebrachten Vorwürfe objektiv und fachlich prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese selbstverständlich abzustellen. Solange jedoch keine entsprechenden Feststellungen vorliegen, verbietet sich jede öffentliche Vorverurteilung von Vereinen, ehrenamtlich engagierten Jägerinnen und Jägern oder den verantwortlichen Betreibern der Anlagen.
Wir bieten an, dass die Redaktion des Nordkuriers sich über die Art der Haltung von Füchsen und unsere Schliefenanlage vor Ort informieren kann.
Dr. Florian Asche
Präsident Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.