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Datum: 01.10.2026

Gemeinsam für ein sachgerechtes Waffenrecht

Die wichtigste Aufgabe eines Verbandes? Die Interessen seiner Mitglieder vertreten.

Viele Aktionen rund um die Interessenvertretung passieren im Hintergrund und bleiben im Alltag oft unsichtbar. Ein aktuelles Beispiel dazu ist die Evaluation des Waffenrechts. Mit Beteiligung des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat der DJV auf nahezu 90 Seiten unsere Positionen zu möglichen Änderungen und eventuell weiteren Verschärfungen des Waffenrechts eingebracht.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Position des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und setzt sich gemeinsam mit ihm für ein praxisgerechtes, verhältnismäßiges und faktenbasiertes Waffenrecht ein. Dabei steht für uns außer Frage, dass die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und des illegalen Waffenhandels deutlich stärker in den Fokus rücken muss. Wer rechtstreu jagt, schießt oder Waffen besitzt, darf nicht durch pauschale Verschärfungen belastet werden, die ihr Ziel verfehlen. Dabei ebenso wichtig ist der Abbau unnötiger Bürokratie. Behörden und Waffenbesitzer werden derzeit durch zahlreiche Verwaltungsverfahren gebunden. Werden diese Prozesse vereinfacht, entstehen zusätzliche Kapazitäten, um gezielt gegen den illegalen Waffenbesitz vorzugehen.

Aus Sicht des DJV ist eine klare statistische Trennung zwischen Straftaten mit legalen und illegalen Waffen notwendig. Nur belastbare Daten ermöglichen eine sachorientierte Bewertung bestehender Regelungen und verhindern politische Entscheidungen auf unzureichender Grundlage.

Für die Jagdpraxis fordert der DJV zudem angemessene und zeitgemäße Regelungen. Dazu gehören Erleichterungen bei der Nutzung von Schalldämpfern, Nachtzieltechnik und praxisgerechten Magazingrößen. Gleichzeitig lehnt der Verband neue Hürden wie pauschale Begrenzungen von Langwaffen ab. Eine starre Obergrenze berücksichtigt weder die unterschiedlichen jagdlichen Anforderungen noch die Bedürfnisse von Sportschützen und Sammlern. Bereits heute ist jeder Erwerb erlaubnispflichtig und an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft, sodass zusätzliche Zahlenbegrenzungen keinen erkennbaren Sicherheitsgewinn schaffen würden.

Kritisch bewertet der Verband zudem verpflichtende psychologische Eignungsgutachten für Jägerinnen und Jäger sowie andere rechtstreue Waffenbesitzer. Bereits heute bestehen umfangreiche Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfungen durch die zuständigen Behörden. Zusätzliche psychologische Gutachten würden vor allem einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand verursachen, ohne dass ein nachweisbarer Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit erkennbar ist.

Ebenso lehnt der DJV die Einführung einer fünfjährigen Sperrfrist nach geringfügigen Verstößen gegen waffenrechtliche Vorschriften ab. Bagatellverstöße ohne sicherheitsrelevante Auswirkungen dürfen nicht dazu führen, dass rechtstreue Waffenbesitzer über Jahre hinweg erhebliche Einschränkungen beim Erwerb oder Besitz von Waffen hinnehmen müssen. Sanktionen müssen verhältnismäßig bleiben und die Schwere des jeweiligen Verstoßes angemessen berücksichtigen.

Unser gemeinsames Ziel ist ein modernes Waffenrecht, das verständlich, anwenderfreundlich und verhältnismäßig ausgestaltet ist. Bestehende Regelungen müssen regelmäßig darauf überprüft werden, ob ihre ursprünglichen Annahmen und Ziele noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern wird sich auch weiterhin gemeinsam mit dem Deutschen Jagdverband für ein ausgewogenes Waffenrecht einsetzen, das Sicherheit gewährleistet, den Missbrauch von Waffen wirksam bekämpft und zugleich die berechtigten Interessen rechtstreuer Jägerinnen und Jäger berücksichtigt.