Wichtige Einigungen auf dem Weg zum neuen Landesjagdgesetz erzielt
Liebe Jägerinnen und Jäger,
ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Nerven bei Ihnen blank liegen. Wir haben demonstriert, in der Expertenanhörung des Agrarausschusses Rede und Antwort gestanden, Stellungnahmen geschrieben und haben deutschlandweit große mediale Aufmerksamkeit durch unsere umtriebige Pressearbeit erlangt. Und dann, wartet man und wartet…
Insofern darf ich Ihnen an dieser Stelle danken – im Namen des gesamten Präsidiums – für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen. Nach mehreren Gesprächen wird das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern dem Agrarausschuss nun Änderungen zum Landesjagdgesetz vorschlagen, mit denen wir, bei allen Herausforderungen, leben können. Einen Teil davon kennen Sie schon aus der Presseerklärung des Ministers Dr. Till Backhaus:
1. Die Mindestjagdpachtzeit wird auf 9 Jahre festgesetzt (§ 11 Abs. 1 LJagdG).
2. Der Einsatz von Drohnen zur Jagdausübung wird verboten (§ 22 Abs. 4 LJagdG)
3. Der Mindestabschussplan für Rot- und Damwild beinhaltet männliches und weibliches Wild der AK 0 und I. Alle übrigen Altersklassen unterliegen wie bisher der verbindlichen Abschussplanung (§ 21 Abs. 2 LJagdG).
4. Für Schwerpunktschadensgebiete soll eine Regelung analog zu § 27 BJagdG erarbeitet werden. Das ist für sich genommen keineNeuerung, sondern eine Übernahme des bundesrechtlichen Status quo.
Darüber hinaus haben wir uns auf folgende Änderungen zum Entwurf des Landesjagdgesetzes verständigt:
5. § 24 Abs. 2 LJagdG bleibt erhalten (Benennung eines Beauftragten zu Wildschutzzwecken).
6. Zum Verbot der Totschlagfalle soll es eine Öffnungsklausel für den Bodenbrüterschutz geben, unabhängig vom Gebietscharakter (§ 22 LJagdG). Damit können wir beispielsweise im Rahmen von Projekten zur Rebhuhnhege oder zum Schutz anderer Bodenbrüter auch außerhalb von Natura 2000 Gebieten eine Gestattung der Totschlagfallen beantragen. Damit gilt das Gleichbehandlungsgebot im Verhältnis zum Küstenvogelschutz. Aus der Jagdabgabe erfolgt außerdem eine anteilig finanzierte Lebendfalleninitiative mit Meldern.
7. Das Einvernehmensprinzip zu Gunsten der Landesjägerschaft bleibt bei Entscheidungen über die Jagdabgabe erhalten (§ 16 Abs. 2 LJagdG).
8. Der Status des Landesjagdverbandes als Landesjägerschaft wird überprüft. Das war zuletzt Anfang der 90er Jahre der Fall. Hier werden wir erhebliche Dokumentationsarbeit leisten müssen. Wir machen aus der Not eine Tugend und stellen unsere vorsintflutliche Mitgliederverwaltung auf völlig neue Beine.
Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat sich in diesem Zusammenhang uns gegenüber als streitbarer und letztendlich kompromissbereiter Partner gezeigt.
Der Oberste Jagdbeirat hat auf Basis eines gemeinsamen Vorschlages von Waldbesitzern und Landesjagdverband einstimmig beschlossen, dem Ministerium die Aufnahme des Wolfes (Canis Lupus) in die Liste der jagdbaren Arten zu empfehlen. Aus den Fraktionen des Landtages hören wir, dass dafür durchaus eine Chance besteht. Damit würden wir unseren Landwirten ein starkes Zeichen der Solidarität senden.
Im Großen und Ganzen sind wir der Auffassung, einen Kompromiss erzielt zu haben, der für uns – insbesondere für unsere Hegegemeinschaften – viele Herausforderungen mit sich bringt. Diese stemmen wir nur gemeinsam. Ein Ausbau der Zusammenarbeit, eine stärkere Integration in unsere Verbandsstrukturen, sind in Zukunft unerlässlich. Dabei erhalten die Hegegemeinschaften eine Schlüsselposition. Sie sind unser wachsames Auge, konzipieren und überwachen das uns zuerkannte Monitoring, um ein Ausdünnen, eine Überalterung der vom Mindestabschuss betroffenen Wildarten zu verhindern.
In Anbetracht der Ausgangslage und des starken Drucks von Seiten gut vernetzter Verbändeinitiativen sind wir der Meinung, den Kern unserer jagdlichen Werte gewahrt zu haben. Die letzten Wochen haben uns allen bewusst gemacht, dass wir eine Stimme haben und gemeinsam etwas bewegen können, das augenscheinlich unumstößlich war. Das sollte uns ein Ansporn sein, nicht zur Tagesordnung überzugehen, sondern uns auf den Weg zu machen, als moderner, schlagkräftiger, lauter Verband die Jagd und die Natur in unserem lieben Mecklenburg-Vorpommern zu bewahren, als Anwälte des Wildes.
Mit einem herzlichen Weidmannsheil,
Ihr Florian Asche
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