Tollwuterlass
Private und kommunale Jagdausübungsberechtigte, die (kranke, auffällige) Füchse, Marderhunde und/oder Waschbären erlegen oder verendet auffinden (auch Unfallwild) und diese zur Untersuchung abgeben, erhalten auf Antrag eine Aufwandsentschädigung iHv 20,-€ pro Abgabe.
Bei der Abgabe sind Wildursprungsschein und Antrag zur Untersuchung von Wildproben (à auf der Seite des LALLF aktuell eingestellt) abzugeben. Auf dem Probenbegleitschein muss u.a. Fund- bzw. Erlegungsort benannt werden. Der Antrag ist beim zuständigen Veterinäramt zu stellen. Der anliegende Erlass „nur“ eine Verlängerung.
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