Pressemitteilung: Abschusspläne einfach umdeuten?
Abschusspläne einfach umdeuten? Landesjagdverband kritisiert Erlass des Landwirtschaftsministeriums an die Unteren Jagdbehörden
Am 01.04.2024 ist das neue Landesjagdgesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Die Jägerinnen und Jäger wollen nun die Inhalte, um die bis zuletzt gerungen wurde, konstruktiv umsetzen. Das gilt insbesondere für den Umgang der Hegegemeinschaften mit dem Abschuss von Rot- und Damwild.
Die oberste Jagdbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern irritiert nun mit einem Erlass vom 02.04.2024 an die Landkreise und kreisfreien Städte.
Konkret verlangt das Ministerium im Punkt „Abschussplanung“, bereits bestehende Abschusspläne für die Altersklassen 0 und 1 des Rot- und Damwildes als Mindestabschusspläne im Sinne des neuen Gesetzes zu betrachten. „Die Umdeutung bestandskräftiger Abschusspläne ist verwaltungsrechtlich nicht möglich. Dafür fehlt es im Gesetz an einer Rechtsgrundlage, zum Beispiel in Form einer Übergangsvorschrift. Selbst die neuen Mindestabschusspläne sind nach den Regeln aufzustellen, die nun in Kraft getreten sind und erst zur nächsten Planung ihre Wirkung entfalten können“, erläutert Dr. Florian Asche, Präsident des Landesjagdverbandes.
„Hegegemeinschaften und Jägerschaft wollen ja an der Umsetzung des Gesetzes mitarbeiten, doch bitte auf rechtssicherer Basis“, meint Asche.
Die rechtliche Widersprüchlichkeit dieses Erlasses zeige sich auch darin, dass die Mindestabschusspläne für Schwarzwild beispielsweise erst im Jahr 2025 zu erstellen sind. Jagdrechtsexperte Dr. Asche sieht keine Grundlage für die Umsetzung einer ad hoc „Mindestabschussplanung“ von Rot- und Damwild der Altersklassen 0 und 1. Vielmehr sei der Erlass eine Aufforderung des Ministeriums zur Umsetzung rechtswidrigen Verwaltungshandelns.
Mehrere Landkreise und deren Untere Jagdbehörden haben bereits ihren Unmut und Unverständnis geäußert und beabsichtigen, gegen die rechtswidrige Weisung des Leiters der Obersten Jagdbehörde zu remonstrieren.
Von einem sauberen Wechsel der Bewirtschaftungsrichtlinien kann hier keine Rede sein.
Der Landesjagdverband fordert daher den Minister auf, den Erlass an die Unteren Jagdbehörden zurückzunehmen und die Oberste Jagdbehörde zu einem verwaltungsrechtskonformen Handeln anzuhalten.