Das Ministerium Informiert: Drück- und Treibjagdsaison beginnt - Worauf ist zu achten?
Im Herbst beginnt die Drück- und Treibjagdsaison. Für die Durchführung dieser Jagden sind zwingend Jagdhunde, deren jagdliche Eignung durch den Landesjagdverband M-V e.V. bestätigt wurde, in genügender Zahl mitzuführen. „Das bedeutet, dass lediglich Jagdhunde, für die ein in unserem Bundesland ausgestellter Brauchbarkeitspass vorgezeigt wird, an der Jagd teilnehmen darf“, teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit.
Der Jagdhund muss für den jeweiligen Einsatz brauchbar sein. Die Ausstellung des Brauchbarkeitspasses kann online beantragt werden. Darüber kann auch die Nennung zur Brauchbarkeitsprüfung online erfolgen.
Seit dem 1. April 2024, d.h. mit Inkrafttreten der Änderungen des Landesjagdgesetzes, sind die jagdausübungsberechtigten Personen eines nicht an der Jagd beteiligten Jagdbezirkes verpflichtet, das Überjagen der Jagdhunde bei bis zu zwei auf derselben Grundfläche durchgeführten Bewegungsjagden auf Schalenwild pro Jagdjahr zu dulden. Minister Dr. Backhaus erinnert jedoch alle Jagdausübungsberechtigten, dass diese Duldungspflicht nur dann besteht, wenn die Jagdnachbarn spätestens 48 Stunden vor Beginn der Jagd entsprechend informiert wurden.
Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer, die ihre Waffe im Zuge von Bewegungsjagden einsetzen (wollen), über einen Schießübungsnachweis verfügen. Der Nachweis darf zum Beginn der Jagd nicht älter als 12 Monate sein. Dies gilt somit nicht nur für die Standschützen, sondern auch für die Jagdhundeführer.
Nachzuweisen ist lediglich, dass Schießübungen unternommen wurden. „Mit der Schießübung muss keine Punktzahl nachgewiesen werden. Sie soll jedoch den persönlichen Ansprüchen der Jagdausübenden und den Anforderungen des Tierschutzes gerecht werden.“, mahnt der Minister.
Nachweise anderer (Bundes-)Länder sind demnach gleichwertig. Darüber hinaus genügen beispielsweise auch Nachweise über die Teilnahme an Wettbewerben im jagdlichen Schießen oder absolvierte Übungen im Schießkino, die zum Zeitpunkt der Gesellschaftsjagd nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Minister Dr. Backhaus bittet zudem alle Jagdteilnehmer, auf die Reinigung der Jagdausrüstung zu achten. Die Gefahr, dass in Mecklenburg-Vorpommern erneut ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt wird, ist sehr hoch. Nicht nur in Polen, sondern auch im angrenzenden Landkreis Uckermark (Brandenburg) wurden in den vergangenen Monaten erneut mehrere verendete Stücken Schwarzwild gefunden.
Autor/in: V. i. S. d. P.: Eva Klaußner-Ziebarth
Quelle: Pressemitteilung Nummer: 241/2024 des Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume &