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Datum: 05.05.2022

Wildschadenausgleichskasse: Beitragspflicht und ASP-Jagdverbot 

In den vergangenen Wochen wurden an die Wildschadensausgleichskasse vermehrt Anfragen und Anträge bezüglich einer eventuellen Beitragsfreistellung aufgrund der Jagdverbote in den ASP-Restriktionszonen im Landkreis Ludwigslust-Parchim an die Wildschadensausgleichskasse herangetragen. Vorstand und Geschäftsführung der WAK LUP haben sich nun in ihrer jüngsten Sitzung mit der Thematik beschäftigt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind der WAK in ihrer Beitragsgestaltung enge Grenzen gesetzt. Ebenso wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die Jagdabgabe sind die Zahlungen an die Wildschadensausgleichskasse für ihre satzungsgemäßen Mitglieder obligatorisch und können nicht einfach ausgesetzt werden. Insofern bleibt die Beitragspflicht für das gesamte Jagdjahr 2021/22 auch für jene Jagdausübungsberechtigten bestehen, die ab Mitte November 2021 von einem Jagdverbot aufgrund der Afrikanischen Schweinepest betroffen waren oder sind.
Der Vorstand der WAK LUP hat sich allerdings entschieden, für das neue Jagdjahr 2022/23 die Beitragspflicht für von einem ASP-Jagdverbot betroffene Reviere vorläufig auszusetzen, bis Land und Kreis weitere Regelungen für die ASP-Zonen beschlossen haben. Die vorläufige Beitragsrückstellung muss bei der WAK LUP beantragt werden. Die betroffenen JAB werden gebeten, dazu einen formlosen Antrag unter Angabe von Reviernummer und -name schriftlich an die Geschäftsführung der WAK LUP zu richten.

Per E-mail an wak-lk.lup@web.de oder an Geschäftsführung WAK LUP, Unter den Eichen 8, 19288 Kummer. (WAK)