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Brauchbarkeitspass

Landesjagdgesetz § 35 (Jagdhundeeinsatz): Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei jeder Jagd auf Schnepfen oder Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild sind Jagdhunde, deren jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) die Landesjägerschaft bestätigt hat, in genügender Zahl mitzuführen und nur solche zu verwenden um mit Ihrem Hund in Mecklenburg-Vorpommern jagen zu dürfen.

Um Ihrem Hund den Brauchbarkeitspass ausstellen zu können, senden Sie bitte die Ahnentafel/Registrierbescheinigung und die Prüfungszeugnisse an:

Thomas Kliber


Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,00 €. Sie erhalten eine Rechnung und werden um Überweisung der Gebühr gebeten.