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Brauchbarkeitspass

Landesjagdgesetz § 35 (Jagdhundeeinsatz): Bei jeder Such-, Drück- oder Treibjagd, bei jeder Jagd auf Schnepfen oder Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild sind Jagdhunde, deren jagdliche Eignung (Brauchbarkeit) die Landesjägerschaft bestätigt hat, in genügender Zahl mitzuführen und nur solche zu verwenden um mit Ihrem Hund in Mecklenburg-Vorpommern jagen zu dürfen.

Um Ihrem Hund den Brauchbarkeitspass ausstellen zu können, fügen Sie bitte die Ahnentafel/Registrierbescheinigung und die Prüfungszeugnisse bei! Parallel überweisen Sie bitte die Bearbeitungsgebühr für den Brauchbarkeitspass i.H.v. 15,- € auf das Konto des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Kontoinhaber: Landesjagdverband M-V e.V.

IBAN: DE64 2003 0000 0019 4256 45

Betreff: Name des Hundes

Bevor Sie während der Online-Antragsbearbeitung das ausgefüllte Antragsformular absenden, bitte die erforderlichen Anlagen oben rechts auswählen, hochladen und erst nach Anzeige der hochgeladenen Dokumente bitte das Formular absenden !!
Anlagen zur Online-Brauchbarkeitspassbeantragung können nur als PDF-Datei angehängt und verschickt werden.
Das Onlineformular ist für jeden Hund extra auszufüllen!
Falls es Ihnen nicht gelingt, die Anhänge mit zu verschicken, laden Sie bitte das ausgefüllte Formular trotzdem hoch und senden die Anhänge als Bild oder Textdatei per Mail an kliber@ljv-mecklenburg-vorpommern.de (Betreff: Name des Hundes).

Onlineantrag für einen Brauchbarkeitspass