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Datum: 11.09.2026

Allgemeinverfügung zur Entnahme schadstiftender Wölfe

Wolfsriss in MV - Was tun? 

Das regelt die neue Allgemeinverfügung vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV.

Beitrag - 16. September 2026 um 08.33.30-4 © LJV MV

Die Landesregierung hat eine neue Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wölfen erlassen. Wichtig dabei: Es dürfen ausschließlich Wölfe entnommen werden, die einen konkreten Nutztierschaden verursacht haben. Eine allgemeine Regulierung des Wolfsbestandes ist derzeit ausdrücklich noch nicht vorgesehen.

Voraussetzung für eine Entnahme ist, dass der Schaden dem Wolf mit hinreichender Sicherheit zugeordnet werden kann und dieser trotz eines ordnungsgemäßen Herdenschutzes entstanden ist. Jeder einzelne Fall wird geprüft. Die Entnahmegenehmigung gilt zudem für maximal vier Tage.

Unverändert bestehen bleibt der gesetzliche Schutz von Elterntieren. Darüber hinaus muss jeder entnommene Wolf unverzüglich gemeldet und für das Wolfsmonitoring zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Regelung ist es, die Weidetierhaltung wirksam zu schützen und gleichzeitig die geltenden naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

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Zur Website: https://wolf-mv.de/