Landesobfrau für Rechts- und
Satzungsfragen Rechtanwältin K. Ebel
Lübsche Straße 183 23966 Wismar Tel.: 03841/ 49 60 -13
Präambel desLandesjagdgesetz
vom 22. März 2000
Die frei lebende Tierwelt ist
wesentlicher Bestandteil der Natur. Sie ist als Teil der
überregionalen natürlichen Umwelt in ihrer Vielfalt zu bewahren.
Die Hege ist eine gesellschaftliche Aufgabe und hat die
Nachhaltigkeit der Vorkommen an heimischen Wildtierarten zu
gewährleisten.