Jagdrecht LJV Mecklenburg-Vorpommern


Präambel des Landesjagdgesetz vom 22. März 2000
Die frei lebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der Natur. Sie ist als Teil der überregionalen natürlichen Umwelt in ihrer Vielfalt zu bewahren. Die Hege ist eine gesellschaftliche Aufgabe und hat die Nachhaltigkeit der Vorkommen an heimischen Wildtierarten zu gewährleisten.